Ihnen und Ihrem Konfliktpartner ist daran gelegen, außergerichtlich zu einer Einigung zu kommen. Natürlich kann hierfür keine Garantie gegeben werden. Wenn jedoch alle dieses Ziel anstreben, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dieses Ziel zu erreichen. Deshalb ist der Auftrag aller professionell Beteiligten nur auf dieses Ziel ausgerichtet.
Es gibt 3 Besonderheiten: Sie haben Fürsprecher an Ihrer Seite (Anwält*innen und nichtjuristische Fachpersonen), es unterstützt Sie das CP-Team, das zur Zusammenarbeit verpflichtet ist, und der Vertrauensschutz.
Der Auftrag ist beendet, wenn dieses Ziel erreicht ist, aber auch dann, wenn klar ist, dass keine Einigung erzielt werden kann.
Deshalb vertritt Sie Ihre Anwältin/ Ihr Anwalt auch nicht bei einem Scheitern der Verhandlungen vor Gericht. Das gleiche gilt für die Anwältin/ den Anwalt Ihres Konfliktpartners. Auch die nichtjuristischen Fachpersonen beenden in diesem Fall ihre Tätigkeit.